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Grafik
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Stadt Ulm, Hauptabteilung Kultur
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalter
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und den jeweiligen Veranstaltern zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber im vollen Umfang die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten.
- Bei Veranstaltungen, besonders bei Konzerten, kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb vor allem Ihr Gehör! Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Gesundheitsschäden, insbesondere aufgrund erhöhter Lautstärke.
- Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ausgeschlossen, soweit die Veranstalter nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Plastikkanistern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände die sich als Wurfgeschosse eignen, ist generell untersagt. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist angewiesen, dies zu kontrollieren.
- Das Mitbringen von Aufnahmegeräten jedweder Art, insbesondere Tonaufnahmegeräte, Film-, Foto- und Videokameras ist in keinem Fall gestattet. Entsprechende Aufnahmen mit diesen Geräten, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
- Die Veranstalter haften nicht für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
- Das Rauchen ist im Veranstaltungsraum grundsätzlich nicht erlaubt.
- Die Eintrittkarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus diesem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren) besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
- Eintrittskarten werden ausschließlich bei Ausfall einer Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren).
- Die Veranstalter haben das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. (Gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte).
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Inhaber von Eintrittskarten vom Veranstaltungsort zu verweisen.
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